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Re: Interview mit Tarantino in Spiegel Online


(2003-10-22 10:49:17)

Re: Interview mit Tarantino in Spiegel Online


Enrico Bauer wrote:

>Karikaturen sind reihenweise Beleidigungen, sprich strafbar

Nein.

Karikaturen fallen mit Sicherheit unter das KUG. Ob das
Persönlichkeitsrecht des Dargestellten höhergestellt ist als das
Kunsturheberrecht des Karikaturisten entscheidet im Zweifelsfalle ein
Gericht. Bei Personen des öffentlichen Lebens/der Zeitgeschichte, also
denen, die wohl am ehesten karikiert werden, wird kein Richter eine
Strafbarkeit in Erwägung ziehen (§23 KUG).


Roy
--
[8 Man von der EDV zu blöd, einen Virus zu entfernen ]
> Wir sind teilweise MCP und MCSE - falls Ihnen das was sagt.
> Wir haben alles getan was wir konnten.
[J.B. mit AOL-Adresse in m.p.d.security.heimanwender]


Roy Batty
(2003-10-22 11:15:36)

Re: Interview mit Tarantino in Spiegel Online



Tomi Li
(2003-10-22 11:15:36)

Re: Interview mit Tarantino in Spiegel Online


22.10.2003 10:49:17, *Roy Batty*:
> Enrico Bauer wrote:
>>Karikaturen sind reihenweise Beleidigungen, sprich strafbar
> Nein.

Und ob! Ich glaube aber, es führt hier zu weit, wenn ich erläutere,
warum es für die Kunstbegriffsdiskussion nur auf die
Tatbestandserfüllung ankommt, oder?

Grüße
Enrico

Follow-Up-To-Poster


Enrico Bauer
(2003-10-22 11:25:12)

Re: Interview mit Tarantino in Spiegel Online


22.10.2003 10:49:17, *Roy Batty*:
> Enrico Bauer wrote:
>>Karikaturen sind reihenweise Beleidigungen, sprich strafbar
> Nein.

Und ob! Ich glaube aber, es führt hier zu weit, wenn ich erläutere,
warum es für die Kunstbegriffsdiskussion nur auf die
Tatbestandserfüllung ankommt, oder?

> Bei Personen des öffentlichen Lebens/der Zeitgeschichte, also
> denen, die wohl am ehesten karikiert werden, wird kein Richter eine
> Strafbarkeit in Erwägung ziehen (§23 KUG).

Wird das Persönlichkeitsbild durch Wort- oder Bildberichterstattung
verletzt, so löst dies sehr wohl die Abwehrrechte im Rahmen des Ehren-
oder allgemeinen Persönlichkeitsschutzes aus.
Der Richter mag keinen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bildnis gem.
KUG feststellen; was hat das mit dem StGB zu tun?

Grüße
Enrico

Follow-Up-To-Poster


Enrico Bauer
(2003-10-22 12:42:04)

Re: Interview mit Tarantino in Spiegel Online


Martin Hoefs wrote:


>Dann ist "Texas Chainsaw Massacre" keine Kunst für dich? (Gilt analog
>dann natürlich für alle §§131 StGB.) Deine Kritik letztens las sich
>anders.

ahh, verdammt! Ich wusste, ich hab was übersehen!

Ok, wednesdey, 12:37. Restate my assumptions: Der unselige §131 gehört
für mich irgendwie nicht dazu. Es gibt keine Schädigung von Personen
oder z.B. Eigentum. Ein opferloses Verbrechen also. Und damit nicht
relevant für meine Kunstauffassung.


Roy
--
(aus dasr): Zum Thema "Vorschlaege fuer Rechnernamen":
Die Namen von Pornostars,scheiterte daran,
dass wir alle vorgaben, keine zu kennen.


Roy Batty
(2003-10-22 21:39:36)

Re: Interview mit Tarantino in Spiegel Online


Hallo,
Roy Batty schrieb:
> Ok, wednesdey, 12:37. Restate my assumptions: Der unselige §131 gehört
> für mich irgendwie nicht dazu.

Die Begründung für den §§131 StGB ergibt sich aus dem Artikel 1 des
Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.", wonach
schon die Menschenwürde als abstraktes Gut schützenswert ist.

Gleich mit über Bord schmeißen? :-)

Tut mir leid, aber mit deiner Argumentation fährt man ins Nirvana.

Gruß, Martin


Martin Hoefs

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