Filmen
Interessante Seiten
- Software Handwerk
- immobilien auf mallorca
- seniorenbetreuung
- Re: Kinofilm "Die Welle"- Welche Strafe erwartet den Lehrer?
- Britische =?ISO-8859-15?Polizei-Komödie gesucht
- Die Legende von Beowulf
- Die Pflicht des Kunden
- King-Verfilmungen (was: Re: Meine Frau, die Spartaner und ich)
- Re: Meine Frau, die Spartaner und ich
- Meine Frau, die Spartaner und ich
- Die wilden Kerle 5
- Filme, in denen sich die Hauptfigur umbringt
- Re: Artikel in der WELT: Rauchverbote verdrängen die Unterschicht
Re: [FAQ] Die erste Testversion (lang)
Re: [FAQ] Die erste Testversion (lang)
Re: [FAQ] Die erste Testversion (lang)
Enrico Bauer schrieb:
>"Einfache gewollte Kenntnisnahme" ist kein Ziel einer
>Anti-Spoiler-Maßnahme, sondern hinreichenden Nebenbedingung. ;-)
Es ist IMO eine notwendige Nebenbedingung einer guten
Anti-Spoiler-Maßnahme.
>Niemand warnt vor einem Spoiler, *damit* leicht Kenntnis genommen werden
>kann. Die Spoilerwarnung dient ausschließlich dazu, die
versehentliche
>Kenntnisnahme zu verhindern und deshalb überwiegt dieser Aspekt mMn.
>auch deutlich.
Wenn es wirklich nur darum geht, die versehentliche Kenntnisnahme zu
verhindert und die leichte Sichtbarmachung des Textes *wenn* diese
gewünscht ist keine Rolle spielt, dann könnte man auch noch beliebig
kompliziertere und aufwendigere Verfahren als ROT13 benutzen.
Die sicherste Spoilerschutzmaßnahme nützt nichts, wenn keiner
mehr die Mühen auf sich nehmen will, die nötig sind, um den
geschützten Text zu lesen. (Das bezieht sich jetzt nicht auf ROT13.)
Daher halte ich dies für ebenso wichtig.
>Ist aber letztlich wohl nicht so wichtig, ich komme mit allen Varianten
>klar, auch wenn ich einige für besser bzw. schlechter halte.
Geht mir genauso. U.a. deswegen halte ich ja auch nichts von dem
Vorschlag, ein bestimmtes Vefahren als bevorzugtes in der FAQ
festzuschreiben.